Therapieinformationen

Privat Krankenversicherte:

Psychotherapie wird von den privaten Krankenkassen je nach Vertragsabschluss übernommen. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse entsprechende Formulare. Wie viele Stunden Therapie von einer Krankenkasse genehmigt werden, hängt von ihrem Vertrag ab.

Gesetzlich Krankenversicherte/Kassenpatienten:

Kinder- und Jugendliche, die bei einer gesetzlichen Krankenkassenversicherung versichert sind, können bei mir behandelt werden. Nötig ist dazu lediglich das Einlesen der Gesundheitskarte. Bringen Sie diese unbedingt zum ersten Termin und am Anfang jeden Quartals mit.


Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.

In der gesetzlichen Krankenkasse stehen zunächst Sprechstundentermine (bis zu 5 Stunden) und sogenannte Probatorische Sitzungen (mindestens 2 Stunden) zur Verfügung. Anschließend kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Das erste Stundenkontingent beträgt 12 Therapiestunden für das Kind und 3 Therapiestunden für die Bezugspersonen.


Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.

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